VOGTEISCHULE OBERDORLA Gemeinsam und doch individuell
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Wichtige Infos der Vogteischule

Aktuelle Pressemitteilung

- Pressemitteilung des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis vom 26.02.2021

- Aktuelle Fallzahlen Unstrut-Hainich-Kreis

NEU! Schulbetrieb ab 03.03.2021

Am 03. März starten wir mit allen Kindern wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb. Unterricht (7.40 - 11.20 bzw. 13.10 Uhr) und Hortbetrieb (bis 15 Uhr) finden in festen, beständigen Gruppen unter Einhaltung aller notwendigen Hygieneregeln statt. Klassenstufe 4 kann bis zum 5.3. nur bis 13 Uhr betreut werden. Wir arbeiten an einer Lösung.


Seit einem Jahr stellen wir uns - auch in der Schule - immer wieder neuen Herausforderungen. Diese lassen sich am besten gemeinsam bewältigen, daher ein Dankeschön an dieser Stelle an alle, die in den letzten Monaten (auch bei kurzfristig notwendigen Änderungen) verständnisvoll waren. Viele engagierte Kolleginnen tragen dazu bei, Ihren Kindern alles Wichtige mit auf den Weg zu geben. Und alles was machbar erscheint, versuchen wir auch weiterhin in die Tat umzusetzen...

Maren Kaui

Informationen zur Schulcloud

  1. Erste Schritte in der Schulcloud
  2. Weitere Videos zur Schulcloud finden Sie hier
  3. Datenschutzerklärung Thüringer SchulCloud Stand: 17.11.21

Info des Essenanbieters

  • Information des Essenanbieters

Schülerbeförderungskosten

  1. Schülerbeförderungskosten Infoblatt
  2. Abrechnungsmodus
  3. Antrag auf Erstattung

Schullaufbahnen in Thüringen 2020/21

Informationen dazu können Sie hier nachlesen:

  1. Schullaufbahnen in Thueringen
  2. Welche Schulart ist die Richtige?

Schulanfänger 2022/23

Aufgrund einer Änderung im Schulgesetz finden die Anmeldungen der Schulanfänger 2022/2023 bereits in der ersten Maiwoche statt.

Eltern, deren Kinder den Kindergarten in Oberdorla, Niederdorla, Langula oder Kammerforst besuchen, werden rechtzeitig informiert, wie die Schulanmeldung abläuft.

TMJBS

Thüringer Ministerium für Jugend, Bildung und Sport

FAQ´s: Häufig gestellte Fragen und Antworten finden Sie hier

Smartwatches und Handys

Liebe Eltern,
Kinder und Jugendliche besitzen heute immer häufiger eine Smartwatch als Alternative zum Smartphone. Die kinderfreundlichen Modelle sollen viele Vorteile bieten: leichte Bedienung, einfache Kontaktmöglichkeit, geringe Risiken.
 
An Schulen jedoch bringen diese interaktiven Uhren einige Probleme mit sich:
  1. Kinder werden im Unterricht gestört, weil sie angerufen werden oder Nachrichten verschickt und erhalten werden.
  2. Interaktive Uhren haben unter anderem eine Foto -und Videofunktion sowie Diktierfunktion. Viele Kinder sind im Umgang mit diesen Uhren überfordert und es kommt zu unerlaubten Foto -und Filmaufnahmen von Mitschülerinnen und Mitschülern und damit zum Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild.
  3. Smartwatches können über eine Abhörfunktion verfügen. Dies verstößt gegen den Datenschutz. Die Bundesnetzagentur weist die Schulen darauf hin, Smartwatches, die über eine verbotene Abhörfunktion verfügen, dem Schüler sofort  abzunehmen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundesnetzagentur.de.
(Uhren mit so genannter Babyphone - One-way -conversation- oder Monitor- Funktion sind in Deutschland verboten, weil das Mikrofon in der Uhr per App aktiviert werden kann, ohne dass die Beteiligten das mit bekommen.)
 
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass internet-und telefonfähige Uhren sowie Uhren, die aufnahmefähig sind, der Verwendung eines Smartphones entsprechen. Daher gilt das laut Hausordnung der Schule untersagte Mitbringen und Verwenden von Handys ebenso für diese Art von Uhren. Wir bitten Sie, dies Ihrem Kind mitzuteilen, und zu Hause mit ihm über den Gebrauch dieser Uhren zu sprechen. Auf der Internetseite https://www.schau-hin.info finden Sie weitere interessante
 
Informationen zum Thema „Smartwatch“ und zum Umgang mit Medien allgemein. Nun gibt es Kinder - Smartwatches, welche einen Schulmodus besitzen, damit Kinder in der Schulzeit nicht von der Uhr abgelenkt werden oder telefonieren.
Der Schulmodus wird über die Eltern -App eingerichtet und gesteuert. Es werden Uhrzeiten und Tage festgelegt, beispielsweise Montag bis Freitag von 07.30 bis 14:30 Uhr. In dieser Zeit kann das Kind ausschließlich die Uhrzeit ablesen. Sie als Eltern sind dafür verantwortlich, den Schulmodus für die entsprechende Schulzeit einzustellen. Diese Modelle sind als Uhr während der Schulzeit in unserer Schule zugelassen.
 
Sollten Verstöße erkennbar sein und Zuwiderhandlungen erfolgen, muss das Kind die Uhr abgeben. Sie können diese dann beim Klassenlehrer abholen. Für alle Belange Dritter treten Sie alleinhaftend als Erziehungsberechtigte/r ein. Besprechen Sie bitte mit Ihrem Kind die Nutzung dieser Uhren. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.
 
Mit freundlichen Grüßen
Maren Kaui
 

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