INFO - Smartwatches

Liebe Eltern,

Kinder und Jugendliche besitzen heute immer häufiger eine Smartwatch als Alternative zum Smartphone. Die kinderfreundlichen Modelle sollen viele Vorteile bieten: leichte Bedienung, einfache Kontaktmöglichkeit, geringe Risiken.

An Schulen jedoch bringen diese interaktiven Uhren einige Probleme mit sich:

  1. Kinder werden im Unterricht gestört, weil sie angerufen werden oder Nachrichten verschickt und erhalten werden.
  2. Interaktive Uhren haben unter anderem eine Foto -und Videofunktion sowie Diktierfunktion. Viele Kinder sind im Umgang mit diesen Uhren überfordert und es kommt zu unerlaubten Foto -und Filmaufnahmen von Mitschülerinnen und Mitschülern und damit zum Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild.
  3. Smartwatches können über eine Abhörfunktion verfügen. Dies verstößt gegen den Datenschutz. Die Bundesnetzagentur weist die Schulen darauf hin, Smartwatches, die über eine verbotene Abhörfunktion verfügen, dem Schüler sofort  abzunehmen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundesnetzagentur.de.
(Uhren mit so genannter Babyphone - One-way -conversation- oder Monitor- Funktion sind in Deutschland verboten, weil das Mikrofon in der Uhr per App aktiviert werden kann, ohne dass die Beteiligten das mitbekommen.)
 
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass internet-und telefonfähige Uhren sowie Uhren, die aufnahmefähig sind, der Verwendung eines Smartphones entsprechen. Daher gilt das laut Hausordnung der Schule untersagte Mitbringen und Verwenden von Smartphones ebenso für diese Art von Uhren. Wir bitten Sie, dies Ihrem Kind mitzuteilen, und zu Hause mit ihm über den Gebrauch dieser Uhren zu sprechen. Auf der Internetseite https://www.schau-hin.info finden Sie weitere interessante Informationen zum Thema „Smartwatch“ und zum Umgang mit Medien allgemein.
 
Mit freundlichen Grüßen
Maren Kaui